Geschichte



Zwischen 1489 und 1770 gab es eine besondere Zeremonie bei der Trauung, nämlich in Abwesenheit des Bräutigams. Ein Stellvertreter des Bräutigams, das konnte ein Diplomat oder Gesandter sein, vollzog dabei formell "per procurationem" die Eheschließung.

Vor 1800 waren die meisten Partner bis zur Hochzeit offiziell Jungfrauen und Junggesellen. Solange der Pfarrer davon überzeugt war, dass die Braut noch Jungfrau war, wurde in Traueintragungen im Kirchenbuch  die Bezeichnung "Jungfrau" oder abgekürzt "J." für die Braut gebraucht. War der Pfarrer aber vom Gegenteil überzeugt, so wurde die Braut als „Deflorata“ oder „Impraegnata“ bezeichnet. Dann fand die Trauung „auf Verordnung“ oder „in der Stille statt“. Hier fehlte häufig der Name des Brautvaters in der Traueintragung.

In Deutschland gilt seit 1875 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur verheiratete Paare zur „Trauung“ in die Kirche dürfen. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 67 des Personenstandsgesetzes.

Im Zweiten Weltkrieg gab es eine Sonderform der Eheschließung - die Ferntrauung. Der an der Front eingesetzte Soldat war hier nicht persönlich anwesend. Manchmal wurden sogar Verstorbene geheiratet, weil die Nachricht vom Tod des Soldaten am Standesamt nicht immer einlangte.